Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Allee Theater und seinen Besucherinnen und Besuchern / Kundinnen und Kunden („Besucher“ oder „Kunden“). Das Allee Theater achtet und respektiert die Identität aller Geschlechter gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwandt.

Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren des Allee Theater gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besuchsorganisationen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2.       SPIELPLAN/ANFANGSZEITEN

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den offiziellen vom Allee Theater herausgegebenen Veröffentlichungen (Spielzeitheft) sowie im Internet bekannt gegeben. Für die Angaben im Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Allee Theater keine Gewähr. Sonderveranstaltungen werden im Newsletter angekündigt.

3.       ÖFFNUNGSZEITEN

Die Theaterkasse, die Ticket-Hotline, sowie der Gruppen-Service sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Allee Theater angegebenen Zeiten geöffnet.

Die Abendkasse öffnet in der Regel eineinhalb Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. Bei Vorstellungen des Theater für Kinder öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.

An der Abendkasse werden ausschließlich Karten für die jeweilige Veranstaltung verkauft.

Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4.       EINTRITTSPREISE & ERMÄẞIGUNGEN

Die Vorstellungen werden verschiedenen Saalplänen, Preiskategorien und Platzgruppen zugeordnet.

Die jeweils geltenden Eintrittspreise können den Veröffentlichungen des Allee Theater entnommen werden. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Gastspiele, Sonderveranstaltungen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.

Programmhefte und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

Die Eintrittspreise setzen sich aus einem Grundpreis, Service- und Systemgebühren zusammen.

Die jeweils geltenden Ermäßigungen können den Veröffentlichungen des Allee Theater entnommen werden. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Ermäßigungen gelten für fast alle Eigenveranstaltungen des Allee Theater, ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Nachweis gültig. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung muss beim Kartenkauf und beim Einlass unaufgefordert vorgezeigt werden. Kann der Nachweis an der Einlasskontrolle nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden, eine Kombination von Ermäßigungen und/oder Rabatten ist nicht möglich. Bei einzelnen Vorstellungen können Ermäßigungen nur in eingeschränkten Platzbereichen verfügbar sein oder gar keine Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigungen werden nur auf den Grundpreis gewährt, daher weicht der ermäßigte Kartenpreis im Verhältnis zum Ermäßigungsprozentsatz geringfügig nach oben ab. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Allee Theater bleibt es vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen. Außerdem ist das Allee Theater berechtigt, den Verkauf ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Die Anwendung einer solchen Ermäßigungsregelung auf einen bereits getätigten Kauf ist nicht möglich.

5.       KARTENVERKAUF

VORVERKAUF

Der Vorverkauf beginnt mit Erscheinen des jeweiligen Spielplanes. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich. Spielplan- sowie Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.

Neben dem Kartenvorverkauf an der Theaterkasse können Karten auch im Webshop des Allee Theater, über www.eventim.de sowie an allen CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen erworben werden. Dort können abweichende Gebühren erhoben werden. Sonderaktionen und Rabatte gelten nicht an CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen. Das Allee Theater haftet nicht für eine mangelhafte Ausführung oder ein Verschulden dieser Partner.

Bei Kauf der Eintrittskarte sind die Karte und der Kartenaufdruck (Vorstellung, Datum und Platzangaben) sowie evtl. das Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen sowie nachträgliche Rabattierungen können nicht anerkannt werden. Dies gilt auch sinngemäß für Karten, die über das Online-Ticket-System des Allee Theater im Webshop erworben wurden. Der Vertrag kommt bindend durch das Abschließen des Kaufvorgangs und Übergabe der Zahlungsdaten zustande.

Das Allee Theater behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Allee Theater behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

 

BESTELLUNG/RESERVIERUNG

Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern von dem Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.

Bei Online-, telefonischen und schriftlichen Bestellungen werden personenbezogene Daten des Käufers zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Umfang, Zwecke und weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Allee Theater.

Beim Erwerb von Eintrittskarten an der Theaterkasse oder an der Abendkasse erfolgt grundsätzlich keine verpflichtende namentliche Registrierung des Karteninhabers. Eine Erfassung von Kontaktdaten kann in diesen Fällen freiwillig erfolgen.

Eintrittskarten sind grundsätzlich nicht personalisiert und im privaten Rahmen frei übertragbar, soweit nicht für einzelne Veranstaltungen ausdrücklich eine Personalisierung vorgesehen ist. In diesen Fällen wird hierauf vor Vertragsschluss hingewiesen; die Namen der teilnehmenden Personen sind dann beim Kauf anzugeben.

Kartenreservierungen (persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail) sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.

Die Optionsfrist einer privaten Reservierung beträgt maximal 5 Tage, längstens jedoch bis 3 Tage vor der Veranstaltung. Ab 3 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Reservierung nur gegen sofortige Bezahlung möglich. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Frist an der Theaterkasse, per Payment-Link oder vorab per Lastschrift bezahlt, gehen die nicht bezahlten Karten wieder in den freien Verkauf. Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises abgeschlossen.

 

ROLLSTUHLPLÄTZE

Bitte beachten Sie, dass das Allee Theater NICHT barrierefrei ist. Um auf unseren Rollstuhlplatz zu gelangen ist eine Überwindung der Stufen im Entrée und Bistro Foyer notwendig. Das Theater verfügt aktuell NICHT über barrierefreie/behindertengerechte Toiletten.

Besucher, die trotz dieses Hinweises Eintrittskarten erwerben, tun dies in Kenntnis der baulichen Gegebenheiten und Einschränkungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz aufgrund fehlender Barrierefreiheit besteht nicht.

Rollstuhlplätze stehen aus baulichen Gründen nur in eingeschränkten Umfang zur Verfügung und werden nach Verfügbarkeit vergeben. Anspruch auf einen Rollstuhlplatz besteht nur, wenn beim Kauf der Eintrittskarte ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde.

 

ZAHLMÖGLICHKEITEN

Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Die Bezahlung kann in bar, mit EC- bzw. Kreditkarte (VISA, MASTERCARD), per Payment-Link,-mittels oder durch Einlösen von gültigen Gutscheinen oder per Lastschrift erfolgen.

Das erhaltene Wechselgeld ist sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Allee Theater.

Sollte bei einer bargeldlosen Bezahlung eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Käufer zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des Allee Theater.

 

ONLINE-VERKAUF

Online-Käufe sind mit Beginn des Vorverkaufes möglich. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt das Allee Theater das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Eingang der Zahlung auf dem Konto des Allee Theater die bestellten Eintrittskarten noch verfügbar sind. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist (insbesondere, weil die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit eingegangen ist), besteht kein Anspruch des Kunden auf die bestellten Eintrittskarten.

Die Bezahlung beim Online-Kauf kann mit Kreditkarte (VISA/MASTERCARD), per PayPal, per Lastschrift oder mittels Einlösung von gültigen Gutscheinen erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kartenherausgeber. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Allee Theater. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Käufer zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Es obliegt dem Käufer, seinen Webshop-Account vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

Das Allee Theater behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen.

 

GRUPPENBESTELLUNGEN (KITAs & Schulen)

Gruppenbestellungen sind für Produktionen der Hamburger Kammeroper ab einer Gruppengröße von mindestens 15 Personen möglich. Für Produktionen des Theater für Kinder wird eine Gruppenermäßigung ab einer Gruppengröße von mindestens 25 Personen gewährt. Die jeweilige Ermäßigung bezieht sich auf den Normalpreis.

Schulgruppen (ab 20 Schülern mit aufsichtführender Lehrkraft) können bei Sammelbestellungen ermäßigte Sitzplatzkarten erhalten. Auf je 20 Schülerkarten wird für die Aufsichtsführende Lehrkraft eine ermäßigte Karte gewährt.

Gruppenbestellungen können schriftlich per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Für Gruppenbestellungen beträgt die Optionsfrist maximal 5 Tage, längstens jedoch bis 3 Tage vor der Veranstaltung. Wird die Reservierung innerhalb dieser Frist nicht storniert, wird sie verbindlich. Die Rechnung wird spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugestellt; erst dann ist die Zahlung fällig.

 

VERSAND & E-TICKET

Auf Wunsch werden Eintrittskarten gegen eine Gebühr per Post zugesandt. Übersendet das Allee Theater Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das Allee Theater ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Allee Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben. Karten können bis zu zehn Werktage vor einer Vorstellung zugesendet werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung der Karten wird nicht übernommen.

Bei Teilnahme am E-Ticket-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer übermittelt. Diese können auf dem Smartphone, in der Wallet-App oder in ausgedruckter Form beim Einlass zum Scannen vorgezeigt werden. Das Ticket ist dann im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Das vom Käufer ausgedruckte E-Ticket darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom Käufer entrichteten Entgelts. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des E-Tickets und jegliche elektronische Weiterverbreitung ist ausdrücklich untersagt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von E-Tickets für jede Vorstellung besteht nicht. Falls sich von diesen E-Tickets Kopien oder sonstige Vervielfältigungen im Umlauf befinden, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten E-Tickets zu verlangen. Das Allee Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des E-Tickets.

6.       KARTENRÜCKGABE

Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Eintrittskarten, für die bei Kauf eine Flex-Option gebucht wurde, können unter Vorlage der Originalkarten und dem Flex-Option Voucher (bei E-Tickets das ausgedruckte PDF)  bis 5 Tage vor der Vorstellung während der regulären Kassenöffnungszeiten gegen einen Gutschein oder eine andere Vorstellung eingetauscht werden. Die nachträgliche Buchung der Flex-Option für bereits gekaufte Tickets ist ausgeschlossen. Buchungen, die über Lieferschein und Rechnung erfolgt sind, können grundsätzlich nicht storniert werden.

Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs, insbesondere Unterbrechungen, ein verspäteter Vorstellungsbeginn oder eine konzertante Aufführung, berechtigen in der Regel nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.

Für verfallene Karten und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund die Vorstellung nicht besucht werden konnte.

Wertgutscheine können nicht zurückgegeben werden.

Soweit das Allee Theater Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, gilt §312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Ein Widerrufsrecht ist für Verträge über diese Dienstleistungen ausgeschlossen.

Wird anstelle eines Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Theaterkasse gebührenfrei gegen einen Wertgutschein zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich das Allee Theater, eine Ersatzaufführung anzubieten. Muss eine Vorstellung ersatzlos entfallen, können die direkt beim Allee Theater gekauften Karten an der Theaterkasse oder per Mail bis 30 Tage nach Vorstellungsdatum gegen Wertgutschein oder Rücküberweisung zurückgegeben werden. Alle nicht direkt beim Allee Theater gekauften Karten, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn eine Vorstellung abgebrochen wurde, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der reinen Vorstellungszeit (ohne Pause) gezeigt war. Musste eine Aufführung nach mehr als der Hälfte abgebrochen werden, sind sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorgenannten Ansprüche können vom Kartenkäufer innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin an der Theaterkasse oder schriftlich per E-Mail gegenüber dem Allee Theater geltend gemacht werden. Ein Erstattungsanspruch des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dieser Frist geltend gemacht wird.

Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.

Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom Besucher, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Wertgutscheine, kein Ersatz geleistet.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend, behördliche Anordnungen, Betriebsuntersagungen, Pandemien, Epidemien, Naturereignisse, Stromausfälle, Streiks, krankheitsbedingte Ausfälle von Künstlern oder technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Allee Theater liegen. In diesen Fällen bestehen Ansprüche der Besucher ausschließlich nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen zu Vorstellungsausfall, -abbruch oder Werkänderung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Vergebliche Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten, Parkgebühren u. ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.

 

FLEXOPTION

Sofern beim Erwerb der Eintrittskarten eine FlexOption hinzugebucht wurde, besteht die Möglichkeit, die gebuchten Eintrittskarten bis spätestens 48 Stunden vor Vorstellungsbeginn auf eine andere Vorstellung umzubuchen. Eine Stornierung der Eintrittskarten oder eine Auszahlung des Eintrittspreises ist auch bei gebuchter FlexOption ausgeschlossen.

Die FlexOption muss jeweils für die vollständige Buchung beim Ticketkauf hinzugebucht werden; eine nachträgliche Buchung der FlexOption ist ausgeschlossen. Ein teilweiser Erwerb der FlexOption für einzelne Eintrittskarten einer Buchung ist nicht möglich.

Die Umbuchung kann telefonisch, schriftlich per E-Mail oder persönlich an der Theaterkasse erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gleichwertiger Plätze. Eine Umbuchung ist ausschließlich für sämtliche Eintrittskarten einer Buchung auf einen einheitlichen neuen Vorstellungstermin möglich. Eine teilweise Umbuchung einzelner Eintrittskarten einer Buchung ist ausgeschlossen.

Die Umbuchung ist nur auf Eintrittskarten mit gleichem oder höherem Kartenpreis möglich. Sofern der Preis der neu gewählten Eintrittskarten niedriger ist als der ursprünglich gezahlte Kartenpreis, verfällt die Preisdifferenz ersatzlos. Ein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder Ausstellung eines Wertgutscheins besteht nicht.

Mit Durchführung der Umbuchung verliert die für die ursprüngliche Buchung erworbene FlexOption ihre Gültigkeit. Für die neu gebuchten Eintrittskarten kann im Rahmen des Buchungsvorgangs erneut eine kostenpflichtige FlexOption hinzugebucht werden.

Zusatzleistungen, insbesondere das Opernmenü, sind von der Umbuchung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn für die Eintrittskarten eine FlexOption gebucht wurde. Eine Berücksichtigung des Opernmenüs im Rahmen einer Umbuchung ist nur möglich, wenn diese spätestens 96 Stunden vor Vorstellungsbeginn erfolgt.

7.       WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN

Eintrittskarten sind grundsätzlich im privaten Rahmen frei übertragbar. Ein gewerblicher

oder kommerzieller Weiterverkauf sowie das Anbieten von Eintrittskarten zu einem solchen Weiterverkauf ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Allee Theater untersagt.

Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf liegt insbesondere vor, wenn Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen oder Ticketbörsen (z. B. Viagogo, eBay, Kleinanzeigenportale oder vergleichbare Anbieter) angeboten oder veräußert werden oder wenn Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten bzw. tatsächlich gezahlten Kartenpreis weitergegeben werden.

Nicht autorisiert ist insbesondere das Anbieten, Bewerben oder Weiterveräußern von Eintrittskarten über Plattformen, die nicht ausdrücklich vom Allee Theater als offizielle Vertriebspartner benannt wurden.

Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor den Spielstätten des Allee Theater sowie vor ihrer Theaterkasse ist untersagt.

Das Allee Theater ist berechtigt, Eintrittskarten, die unter Verstoß gegen diese Regelungen angeboten oder weiterveräußert wurden, zu sperren oder für ungültig zu erklären. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises.

Für jeden schuldhaften Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe bis zur Höhe des Fünffachen des gezahlten Eintrittspreises verlangt werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8.       VERLUST VON EINTRITTSKARTEN

Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber dem Allee Theater auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Kann ein Käufer unter genauer Platzangabe glaubhaft machen, dass er die Karte gekauft hat, kann das Allee Theater ausnahmsweise einmalig Ersatzkarten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Karte ausstellen. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Foyerteam überprüft beim Einlass nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.

9.       GUTSCHEINE

Wertgutscheine sind gem. § 195 BGB ab Ende des Ausstellungsjahres drei Jahre lang gültig und können für eine Vorstellung nach Wahl an der Theaterkasse oder im Webshop in Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Verlängerung der Gutscheindauer ist ausgeschlossen. Wertgutscheine können nicht bar ausgezahlt und nicht für Lieferschein-Rechnungen berücksichtigt werden. Bei Verlust oder Verfall des Wertgutscheines leistet das Allee Theater keinen Ersatz.

Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Käufer zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der Käufer für die Differenz einen neuen Wertgutschein.

Freikarten-Gutscheine sind nur bis zum aufgedruckten Datum gültig. Sollen Wertgutscheine oder Rabatt-Coupons eingelöst werden, müssen diese im Original vorliegen.

10.       ALLEE THEATER CLUB

Der Allee Theater Club ist eine freiwillige Fördermitgliedschaft zur Unterstützung der Allee Theater Stiftung gGmbH.

Für Mitgliedschaften im Allee Theater Club gelten ergänzend die gesonderten Mitgliedschaftsbedingungen des Allee Theater Club in ihrer jeweils gültigen Fassung.

11.       ALLEE THEATER CARD

Die Allee Theater Cards sind Rabattkarten. Diese sind kostenpflichtig und berechtigen den Inhaber zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten.

Die Allee Theater Card gilt ein Jahr lang ab Kauf bzw. ab dem ausgewählten Startzeitpunkt. Sie ist personengebunden, nicht übertragbar und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die Allee Theater Card muss beim Kartenkauf sowie zusammen mit der Eintrittskarte am Einlass vorgezeigt werden. Ausgenommen von der Theatercard-Regelung sind Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele. Der Verlust der Allee Theater Card ist der Theaterkasse sofort mitzuteilen. Gegen einen Betrag von 5,00 € kann eine Ersatz-Allee Theater Card ausgestellt werden.

12.       EINLASS ZU DEN AUFFÜHRUNGEN

Zum Einlass berechtigen ausschließlich Eintrittskarten des Allee Theater, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie der Kooperationspartner des Allee Theater. Dem Foyerteam ist beim Einlass eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.

Mit Beginn der Vorstellung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Sitzplatz.

Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

Verspäteten Besuchern kann – sofern es der Veranstaltungsablauf sowie künstlerische oder organisatorische Gründe zulassen – nach Ermessen des Allee Theater zu einem geeigneten Zeitpunkt (z. B. Szenen-, Bild- oder Aktwechsel, Pause) Einlass gewährt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Erscheint ein Besucher nicht rechtzeitig bis zum Vorstellungsbeginn, ist das Allee Theater berechtigt, den gebuchten Sitzplatz anderweitig zu vergeben.

Ein Anspruch auf den ursprünglich gebuchten Sitzplatz besteht in diesem Fall nicht.

Wird verspäteten Besuchern nachträglich Einlass gewährt, kann ihnen ein anderer verfügbarer Sitzplatz zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht in diesen Fällen nicht.

13.       GARDEROBE

Mäntel, Schirme, Rucksäcke, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauersaal mitgenommen werden und müssen an der Garderobe abgegeben werden. Es erfolgt keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä. seitens des Allee Theater. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für die Wiederbeschaffung der Garderobenmarke sind dem Allee Theater 10,00 EUR zu ersetzen. Für Verlust und Beschädigung aufbewahrter Garderobe haftet das Allee Theater nicht.

14.       FUNDSACHEN

Wertgegenstände jeder Art, die in den Räumen des Allee Theater gefunden wurden, werden vom Foyerteam des Allee Theater entgegengenommen und verwahrt. Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Foyerteam unverzüglich anzuzeigen. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§978 ff. BGB.

15.       BILD- UND/ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind ohne vorherige Zustimmung des Allee Theater nicht gestattet. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Allee Theater. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Allee Theater oder eines vom Allee Theater autorisierten Dritten nicht in die Räume des Allee Theater gebracht werden. Das Allee Theater behält sich hierbei sämtliche rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Allee Theater ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung versendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Werden solche Aufnahmen im Rahmen einer Vorstellung gemacht, wird in Aushängen darauf hingewiesen.

16.       HAUSRECHT

Das Allee Theater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es obliegt der Theaterleitung, sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Den Anweisungen des Personals des Allee Theater ist Folge zu leisten.

Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen werden.

Die Mitnahme von Kindern unter drei Jahren zu Vorstellungen ist nicht möglich, da es nach bisherigen Erfahrungen ansonsten mit keinem störungsfreien Veranstaltungsablauf zu rechnen ist. Ausgenommen hiervon sind Kindervorstellungen mit ausdrücklicher Altersangabe.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Räume des Allee Theater ist nicht gestattet.

In allen Spielstätten des Allee Theater gilt absolutes Rauchverbot.

Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Das Allee Theater ist berechtigt, Besuchern bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittspreise oder Aufwendungen besteht in diesen Fällen nicht.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann das Allee Theater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.

Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen oder störenden Lichtquellen dürfen während der Vorstellung nicht genutzt werden und sind daher auszuschalten.

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Allee Theater sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Abholung der Garderobe ist in diesem Fall nicht möglich.

17.       HAFTUNG

Das Allee Theater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Allee Theater, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Allee Theater nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

18.       DATENSCHUTZ/HINWEISE ZUR DATENSPEICHERUNG

Die von Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Detaillierte Informationen darüber, wie das Allee Theater mit personenbezogenen Daten von Interessierten, Kunden und Besucher umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und –Ansprüche können der Datenschutzerklärung des Allee Theater unter https://www.alleetheater.de/datenschutz/ entnommen werden.

19.       VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Das Allee Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

20.       ANWENDBARES RECHT/ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND/SALVATORISCHE KLAUSEL

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

21.       INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Hamburg, 27.02.2026; Ralph Ertel, Geschäftsführer